RCA chiral specialist

Verkauf international

I. Allgemeines / Geltungsbereich

1.1  Für sämtliche Geschäfte und Lieferungen zwischen uns und Unternehmen (§ 14 BGB) sowie mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen; sie geltend nicht für Geschäfte mit Verbrauchern.

1.2 Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, sofern sie nicht inhaltsgleich mit unseren AGB sind.

1.3  Bei Aufträgen und Lieferungen zwischen uns und Auslandskunden ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland (UN-Kaufrecht, subsidiär das Nationale Recht) für die gesamten Geschäftsbeziehungen, gleichgültig auf welcher Rechnungsgrundlage sie beruhen, vereinbart.
Die Vertragssprache für die Geschäftsbeziehungen mit Auslandskunden ist nach unserer Wahl deutsch oder englisch. Unsere Wahl erfolgt durch die von uns mit dem Kunden verwendete Sprache.

1.4  Wir halten für von uns in der Bundesrepublik Deutschland hergestellten Produkte die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze ein.

1.5  Bei Export unserer Produkte haften wir nicht für die Exportfähigkeit, das Erfordernis staatlicher Genehmigungen, jegliche außenwirtschaftsrechtliche Bestimmungen für das vorgesehene Exportland. Die Einhaltung der nationalen Bestimmungen des jeweiligen Exportlandes unterliegen der Prüfung und Verantwortung des Kunden.

II. Angebot  

1. Ist die Bestellung des Kunden als Angebot zu qualifizieren, so können wir dies innerhalb von 4 Wochen annehmen. Die Annahme kann schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

2. Unser Angebot ist freibleibend und unverbindlich, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

3. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

4. Angaben in Katalogen, Zeichnungen und Beschreibungen sowie Leistungs-, Maß-, Gewichts- und Farbangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit diese nicht Gegenstand eines verbindlichen Angebots sind. Darüber hinaus behalten wir uns Veränderungen und Verbesserungen des Liefergegenstandes während der Lieferzeit vor, wenn diese Änderungen für den Kunden zumutbar sind. Abweichungen in Maß, Inhalt, Gewicht und Farbtönen sind im Rahmen des Handelsüblichen gestattet.

III. Preise – Zahlungsbedingungen

1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“, ausschließlich Verpackung, diese wird gesondert in Rechnung gestellt. Installations- und Montagekosten sind nur im Falle gesonderter Vereinbarung im Preis enthalten.

2.  Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unserem Preis eingeschlossen. Der Kunde verpflichtet sich, uns spätestens zum Zeitpunkt der Erteilung der ersten Bestellung seine Umsatzsteueridentifikationsnummer mitzuteilen.

3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis ungekürzt bei Rechnungserhalt fällig.

5. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte können nur geltend gemacht werden, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und von uns unbestritten ist. Dies gilt nicht für etwaige Gegenansprüche aufgrund mangelhafter Lieferung (z.B. Mangelbeseitigungskosten und Fertigstellungsmehrkosten) 

IV. Lieferzeit

1. Ist eine Lieferfrist vereinbart, so beginnt diese mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung sämtlicher vom Kunden zu beschaffender Unterlagen und der vollständigen Klärung der vom Kunden zu beantwortenden technischen Fragen sowie der durch ihn anzugebenden Einzelheiten der gewünschten Ausführung.

2. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen in dem Fall, dass wir unsere Lieferverpflichtung aufgrund eines außerhalb unseres Einflussbereichs liegenden und bei Vertragsabschluss von uns vernünftigerweise nicht vorhersehbaren Hinderungsgrunds nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen können. Zu den außerhalb unseres Einflussbereichs liegenden Hinderungsgründe gehört insbesondere die nicht fristgerechte und ordnungsgemäße Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, wenn wir ein konkretes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben. Beginn und Ende des Hinderungsgrundes teilen wir dem Kunden baldmöglichst mit. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert oder feststeht, dass sie länger als drei Monate dauern wird, können sowohl der Käufer als auch wir die Aufhebung des Vertrages erklären.

3. Werden uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden rechtfertigen und aufgrund derer eine Gefährdung unseres Zahlungsanspruches aus dem geschlossenen Vertrag besteht, sind wir berechtigt, unsere Leistung solange zu verweigern, bis die Zahlung aus dem geschlossenen Vertrag bewirkt oder Sicherheit für die Zahlung geleistet ist und der Kunde etwaige andere fällige Forderungen aus der Geschäftsverbindung, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem geschlossenen Vertrag stehen, beglichen hat.

4. Die Lieferzeit gilt als annähernd vereinbart. Sie gilt als Fixtermin nur, wenn sie ausdrücklich so bezeichnet ist.

5. Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Geraten wir in Lieferverzug, so kann der Käufer pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 5% des Lieferwerts der verspätet gelieferten Ware. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Käufer gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

6. Die Rechte des Käufers gem. Zif. VII dieser AGB bleiben unberührt.

V. Gefahrübergang

1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ (EXW) vereinbart.

2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.

VI. Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus dem Auftrag, einschließlich etwaiger Wechselforderungen.

2. Soweit die Wirksamkeit unsers Eigentumsvorbehaltes der Mitwirkung des Kunden bedarf (z.B. Registrierung), wird der Käufer die zur Begründung und Erhaltung unserer Rechte erforderlichen Handlungen vornehmen.

3. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, so sind wir, falls er auch innerhalb einer angemessenen gesetzlichen Nachfrist dieser Pflicht nicht nachkommt, berechtigt, die Ware zurückzunehmen.

VII. Gewährleistung - Haftung

1. Unsere Gewährleistung richtet sich nach den nachfolgenden Regelungen.

2. Sachmängelansprüche können nur entstehen, wenn der gelieferte Gegenstand bei Gefahrübergang einen Sachmangel aufweist. Die Beweislast dafür, dass der gelieferte Gegenstand bei Gefahrübergang mangelhaft war, trägt der Kunde.

3. Der Kunde hat Mängel jeglicher Art, soweit dies einem ordentlichen Geschäftsgang entspricht, unverzüglich schriftlich zu rügen – versteckte Mängel jedoch erst nach Entdeckung.

4. Soweit die gelieferte Ware einen Mangel aufweist, kann der Kunde als Nacherfüllung nach unserer Wahl entweder die Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder die Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) verlangen. Sind wir zur Nachbesserung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Nachbesserung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde, sofern weitere Nacherfüllungsversuche für ihn unzumutbar sind, nach seiner Wahl berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.

5. Sachmängelansprüche verjähren von 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

6. Wir haften entsprechend den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie in den Fällen zu vertretenden Unvermögens und zu vertretender Unmöglichkeit. Ferner haften wir für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Sache sowie bei einer vom Lieferer zu vertretenden Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Die der von uns der Lieferung beigefügte Spezifikation stellt keine Garantieerklärung dar. Verletzen wir im übrigem mit einfacher Fahrlässigkeit eine  wesentliche Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf), ist seine Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. In allen anderen Fällen der Haftung sind Schadenersatzansprüche wegen der Verletzung einer Pflicht aus dem Schuldverhältnis sowie wegen unerlaubter Handlung ausgeschlossen, so dass wir insoweit nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden  des Kunden haften.

VIII. Gerichtsstand

1. Alleiniger Gerichtsstand ist bei allen aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten Freiburg. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

2.  Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertrag Freiburg.